Vertragsbedingungen für Partner

VERTRAGSBEDINGUNGEN
für die Annahme und Ausgabe von Brückenzehnern

des Vereins Shopping in Braunau, ZVR-Zahl 005563210,
5280 Braunau am Inn, Stadtplatz 13,
über die Stadtmarketing Braunau-Simbach GmbH, FN440246x,
Theatergasse 3, 5280 Braunau am Inn, +43 7722 21414,
office@braunau-simbach.info, www.braunau-simbach.info

 

1. ALLGEMEINES

Der Brückenzehner bzw. der Brückengutschein sind Einkaufsgutscheine, die in Mitgliedsbetrieben („Partnerbetrieben“) von „Shopping in Braunau, ZVR-Zahl 005563210“ (im Folgenden kurz „Shopping in Braunau“), und der „Werbegemeinschaft Simbach am Inn und Umgebung e.V., VR 10272“ (im Folgenden kurz „die Werbegemeinschaft Simbach“), sowie in Betrieben ohne Mitgliedschaft bei einer der beiden Handelsgemeinschaften wie Bargeld eingelöst werden können. Eine Liste aller Partnerbetriebe, die den Brückenzehner und/oder Brückengutscheine (im Folgenden beide kurz als „Gutschein“ bezeichnet) akzeptieren, ist auf der Website der Stadtmarketing Braunau-Simbach GmbH (im Folgenden kurz „das Stadtmarketing“) unter https://www.brueckenzehner.online/partner/kategorie/partner abrufbar.

Das Stadtmarketing, die Werbegemeinschaft Simbach und Shopping in Braunau haben ein von Shopping in Braunau auf eigene Verantwortung und Rechnung durchgeführtes Gutscheinsystem zur Förderung und Wertschöpfung der Städte Braunau am Inn und Simbach ins Leben gerufen und dieses in Kooperation mit dem Kooperationspartner INCERT eTourismus GmbH & Co KG ab November 2022 ausgebaut sowie aktualisiert.


2. GELTUNGSBEREICH

2.1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln ausschließlich die Beziehung zwischen dem Stadtmarketing sowie Shopping in Braunau und den Unternehmer:innen bzw. Unternehmen iSd des § 1 Konsumentenschutzgesetz, welche in ihren Unternehmen Brückenzehner und Brückengutscheine (Print@Home-Wertgutscheine) als Zahlungsmittel annehmen (im Folgenden kurz „Partnerbetriebe“) und diese online über das System der INCERT eTourismus GmbH & Co KG (im Folgenden kurz „Incert“) rücklösen (im Folgenden kurz „AGB“).

2.2. Für den Kauf von Gutscheinen im Onlineshop unter www.brueckenzehner.online und bei den offiziellen Brückenzehner-Verkaufsstellen sind ausschließlich die „ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für den Erwerb von Brückenzehnern und Brückengutscheinen“ maßgeblich. Diese sind unter www.brueckenzehner.online/agb abrufbar.

2.3. Für Rechtsgeschäfte, bei denen Brückenzehner oder Brückengutscheine als Zahlungsmittel verwendet werden, sind ausschließlich die Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen des jeweiligen Brückenzehner-Partnerbetriebs maßgeblich.


3. VERTRAGSABSCHLUSS

3.1. Der Vertrag zwischen Shopping in Braunau und einem Partnerbetrieb betreffend die Teilnahme am Brückengutschein

kommt mit der vorbehaltlosen Annahme der Anmeldung des Partnerbetriebs durch das Stadtmarketing zustande, welches die Annahmeerklärung im Namen von Shopping in Braunau abgibt.

3.2. Sämtliche für das Vertragsverhältnis maßgebliche Änderungen (z.B. Name bzw. Firma, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail[1]Adresse, Bankverbindung usw.) sind dem Stadtmarketing umgehend schriftlich (per E-Mail an office@braunau-simbach.info) bekanntzugeben.

3.3. Das Stadtmarketing bzw. Shopping in Braunau behalten sich ausdrücklich das Recht vor, Anmeldungen und Anträge von Partnerbetrieben ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

3.4. Alle Partnerbetriebe erklären sich mit der Anmeldung bereit sowohl den „Brückenzehner“ als auch den „Print@Home-Gutschein (Brückengutschein)“ sowohl in ausgedruckter Form als auch digital (PDF) zu akzeptieren und anzunehmen. Der „Print@Home-Gutschein (Brückengutschein)“ kann ausschließlich über den Brückenzehner-Onlineshop (www.brueckenzehner.online) erworben werden und wird von der Gutscheineinkäuferin oder vom -einkäufer vor der Ausstellung und Zusendung per Mail (PDF) per Kreditkarte und Vorauskasse bezahlt.


4. GUTSCHEINBEDINGUNGEN

4.1. Für die Teilnahme am Brückenzehner- und Brückengutschein fallen keine Anmeldegebühren an. Zur Abdeckung der laufenden Kosten sind die Partnerbetriebe verpflichtet Transaktionsgebühren (2% für Mitglieder der Handelsgemeinschaften, 4% für Nicht-Mitglieder) zu bezahlen. Der Kontoinhaber des Brückenzehner-Kontos ist Shopping in Braunau. Die Transaktionsgebühr (2% für Mitglieder der Handelsgemeinschaften, 4% für Nicht-Mitglieder) wird bei der Rücklösung von „Brückenzehnern“ und/oder „Print@Home-Gutscheinen (Brückengutscheinen)“ von Shopping in Braunau automatisch einbehalten und an das Stadtmarketing überwiesen.

4.2. Die in EUR ausgestellten Gutscheine beinhalten keine gesetzliche Umsatzsteuer; die Umsatzsteuer kann erst bei der Einlösung ermittelt werden und fällt erst bei der Einlösung an.

4.3. Die Gutscheine sind als Papiergutschein im Scheckkartenformat mit einem gedruckten, mehrstelligen Code und einem fixen Wert von EUR 10,00 (Brückenzehner) sowie als ebenfalls codierte Print@Home-Version (Brückengutschein) vorzugsweise auf A4-Papier mit einem variablen Wert erhältlich. Der aktuelle Wert der Gutscheine kann jederzeit auf https://www.brueckenzehner.online/ - „GUTSCHEIN WERTABFRAGE“ abgefragt werden.

4.4. Die Partnerbetriebe legen beim Brückenzehner-Verkauf (Ausgabe) die möglichen Zahlungsmittel (BAR, EC, Kreditkarte etc.) selbst fest. Die Partner, die als Ausgabestelle agieren, verpflichten sich zum Verkauf der Gutscheine im Namen von Shopping in Braunau aber auf eigene Rechnung an die Gutscheinkäufer. Die Gutscheine sind von den Gutscheinkäufern sofort abzugsfrei zu bezahlen. Eine Ausgabe von Gutscheinen vor vollständiger Bezahlung der Gutscheine ist unzulässig.

4.5. Die Gültigkeit der Brückenzehner beträgt 30 Jahre. Die vollständig eingelösten Gutscheine müssen nach der Entwertung vom Einlöse-Partner einbehalten werden. Dazu ist die Dauer der landesüblichen Aufbewahrungspflicht, mindestens aber zehn Jahre, einzuhalten.

4.6. Die Gutscheine sind mit einem mehrstelligen Code bedruckt, der mittels App, Webportal oder Kassenschnittstelle eingescannt werden kann. Jeder Brückenzehner (Scheckkartenformat mit einem fixen Wert von EUR 10,00) kann nur einmal eingelöst werden und dessen Gültigkeit erlischt mit der Einlösung. Brückenzehner können beim Einkauf nur vollständig eingelöst werden. Retourgeld auszubezahlen ist eine nicht verpflichtende Kulanz des jeweiligen Partnerbetriebes. Der Brückengutschein kann auch in Teilbeträgen eingelöst werden, was auf diesem schriftlich vom einlösenden Partnerbetrieb zu vermerken ist. Der aktuelle (Rest)Wert kann unter https://www.brueckenzehner.online/ abgefragt werden. Die Gutscheine sind bei der Einlösung/Zahlung vom Partnerbetrieb einzubehalten. Die Barablöse (somit die Rückgabe von Brückenzehnern und Erstattung des Kaufpreises in Geld) ist ausgeschlossen. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Bestellungen im Onlineshop ist davon ausgenommen.

4.7. Bei der Einlösung (Entgegennahme) von Gutscheinen ist stets darauf zu achten, dass der Code weder beschädigt noch (z.B. durch Stempeln, Markieren oder ähnliches) unkenntlich gemacht wird. Sofern entgegengenommene Gutscheine via App, Webportal oder Kassenschnittstelle rückgelöst werden, muss dies unmittelbar bei der Einlösung eines Gutscheins erfolgen, um einer missbräuchlichen Verwendung, wie etwa durch Kopien oder mehrmaliges Vorweisen eines noch nicht rückgelösten Brückengutscheins (Print@Home) vorzubeugen. Eine Haftung des Stadtmarketings oder Shopping in Braunau aufgrund eines nicht sofort oder dem Warenwert nicht entsprechend rückgelösten „Brückenzehner“ und/oder „Print@Home-Gutschein (Brückengutschein)“ ist ausdrücklich ausgeschlossen. Für den Fall, dass eine Überprüfung der Gutscheine kurzzeitig nicht mittels App, Webportal oder Kassenschnittstelle möglich ist, kann der Gutscheinwert und somit die Gültigkeit auf dem Onlineshop überprüft werden: https://www.brueckenzehner.online/. Nur in Ausnahmefällen z.B. durch einen Systemausfall, ist die Annahme der Gutscheine untersagt bzw. erfolgt auf eigenes Risiko des teilnehmenden Brückenzehnerpartners.

4.8. Nur beim Print@Home-Wertgutschein (Brückengutschein) sind Voll- und Teileinlösungen möglich. Bei der Teileinlösung des Gutscheinwerts ist eine Auszahlung des Restbetrags eine nicht verpflichtende Kulanz des jeweiligen Partnerbetriebes. Wird ein Gutschein fälschlicherweise zur Gänze eingelöst (Übereinlösung) ist der Differenzbetrag zwischen dem tatsächlichen Warenwert und dem fälschlicherweise eingelösten (höheren) Gutscheinwert in bar an Kund:innen auszubezahlen.

4.9. Die Brückenzehner-Partner verpflichten sich, die Gutscheine zahlungshalber anzunehmen. Eine Beschränkung auf bestimmte Wertgrenzen bzw. Waren- und Leistungskategorien ist nicht zulässig. Zur Einlösung ist die Vorlage des Gutscheins beim Partnerbetrieb notwendig.


5. RÜCKÜBERWEISUNG

5.1. Gutscheine („Brückenzehner“ als auch den „Print@Home-Gutschein (Brückengutschein)“) können von Partnerbetrieben via App, Webplattform oder Kassenschnittstelle selbst rückgelöst werden. Nach der Rücklösung wird der Gegenwert der rückgelösten Gutscheine abzüglich der Transaktionsgebühr (2% für Mitglieder der Handelsgemeinschaften, 4% für Nicht-Mitglieder) auf die vom Partnerbetrieb bekanntgegebene Kontoverbindung jeweils am ersten Werktag des Monatsanfangs überwiesen.

5.2. Bei Partnerbetrieben, die gleichzeitig Ausgabe- und Einlösestellen sind, wird mittels einer Gegenrechnung der zu erstattende Betrag ermittelt. Wurden mehr Brückenzehner verkauft wie Gutscheine eingenommen, bekommt der Partnerbetrieb eine Rechnung über den Wert der ausgegebenen Brückenzehner abzüglich der eingelösten Gutscheine. Wurden mehr Gutscheine eingenommen wie ausgegeben, wird wie in Punkt 5.1. beschrieben vorgegangen.

5.3. Partnerbetriebe, die ausschließlich als Ausgabestelle agieren, erhalten am Monatsanfang per Mail (an die vom Partner angegebene E-Mailadresse) automatisch eine Rechnung in der Höhe des Werts der verkauften Gutscheine. Diese ist binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen.

5.4. Gutscheine sind bei der Rücklösung via App, Webplattform oder Kassenschnittstelle 10 Jahre vom Partnerbetrieb aufzubewahren. Eine Haftung von Stadtmarketing oder Shopping in Braunau für nicht ordnungsmäßig verwahrte Gutscheine ist ausgeschlossen.


6. KÜNDIGUNG

6.1. Die Teilnahme der Partnerbetriebe kann schriftlich per Einschreiben an das Stadtmarketing unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zum Jahresende gekündigt werden. Ohne schriftliche und fristgerechte Kündigung wird die Teilnahme automatisch um ein Jahr verlängert.

6. 2. Das Recht der Vertragsparteien, diesen Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt davon unberührt.

6. 3. Das Stadtmarketing kann den Vertrag insbesondere aufkündigen, wenn (i) der Partnerbetrieb bei der Anmeldung oder im Zuge des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen oder Handlungen gesetzt hat, die das Vertragsverhältnis beeinflussen und/oder die Fortsetzung des Vertrages für das Stadtmarketing oder Shopping in Braunau unzumutbar geworden ist, (ii) der Partnerbetrieb trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Vertragsverletzungen nicht unterlässt oder bereits eingetretenen Folgen von Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt, sowie (iii) wenn über das Vermögen des Partnerbetriebs ein Insolvenzverfahren eröffnet oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgewiesen wird.


7. GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG UND SCHADENERSATZ

7.1. Da die Brückenzehner nicht personalisiert sind und somit ohne weitere Legitimationserfordernisse von der/dem jeweiligen Inhaber/in eingelöst werden können, wird empfohlen, die Brückenzehner – um Missbrauch vorzubeugen – sicher zu verwahren und für Dritte unzugänglich aufzubewahren. Der Gutscheinwert erlischt, sobald der Gutscheincode einmal eingelöst wurde.

7.2. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche aus mit Brückenzehner-Partner getätigten Geschäften (wie z.B. der Kauf von Waren oder der Bezug von Dienstleistungen) sind ausschließlich gegenüber der/dem jeweiligen Vertragspartner/in der/des Kundin/Kunden, somit dem Brückenzehner-Partnerbetrieb mit dem das betroffene Rechtsgeschäft abgeschlossen wurde, geltend zu machen.

7.3. Shopping in Braunau und/oder das Stadtmarketing haftet nur für von diesen oder ihren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Eine Haftung oder Gewährleistung für die Einlösbarkeit oder die Annahme von Brücken[1]zehner ist ausgeschlossen. Die Haftung für weitergehende oder anderweitige Schäden, insbesondere für indirekte Schäden und Folgeschäden sowie entgangenen Gewinn und Geschäftsausfall ist ausgeschlossen. Sämtliche Schadenersatzansprüche können nur innerhalb von sechs Monaten, nachdem der Partnerbetrieb von dem Schaden Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem Eintritt eines (Primär-)Schadens aufgrund des anspruchsbegründenden Ereignisses gerichtlich geltend gemacht werden, sofern nicht in gesetzlichen Vorschriften zwingend andere Verjährungsfristen festgesetzt sind.

7.4. Eine Rückgabe von Gutscheinen ist nicht möglich. Ausgenommen davon ist eine fristgerechte Rückgabe im Rahmen des gesetzlichen Widerrufsrechts.


8. DATENSCHUTZ

8.1. Der Schutz der personenbezogenen Daten der Vertragspartner:innen hat für das Stadtmarketing und Shopping in Braunau oberste Priorität. Deswegen setzt das Stadtmarketing auf neueste Technologien und trifft strengste Sicherheitsvorkehrungen für den Datenschutz. Die aktuelle Datenschutzinformation ist unter https://www.brueckenzehner.online/datenschutz aufrufbar.

8.2. Der Partnerbetrieb erklärt sein Einverständnis zu der freien und unentgeltlichen Verwendung von zur Verfügung gestellten Logos, Texten und zum Zwecke der Brückenzehner-Bewerbung gemachten fotografischen Aufnahmen. Die öffentlichen, zeitlich, räumlich, medial uneingeschränkten Nutzungsrechte für Werbung und PR geht somit auf das Stadtmarketing und Shopping in Braunau über und können zum Beispiel zum Zwecke von Presse- und Onlineeinschaltungen an Dritte weitergegeben werden. Die Rechte bleiben beim Stadtmarketing sowie bei Shopping in Braunau. Ebenso wird von den Partnerbetrieben die Erwähnung der jeweiligen Firmennamen mit Anschrift und Kontaktinfos in Werbung und PR erlaubt.


9. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSTAND

9.1. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

9. 2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist das örtlich und sachlich zuständige Gericht für 5280 Braunau am Inn.


10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Vertragssprache ist Deutsch.

10.2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der verbleibenden Bestimmungen davon nicht berührt. Die nichtige, unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist, soweit gesetzlich zulässig, als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem mit der nichtigen, unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten Zweck nach Maß, Zeit, Ort oder Geltungsbereich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der vorliegenden AGB.

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